Unsere Preise
Je nach Betreuungsaufwand berechnen wir:
20 €/ Tag für unkomplizierte Pensionsgäste
25 €/ Tag für Hunde, die individuellere Betreuung benötigen
30 €/ Tag für Gäste mit größeren medizinischen Problemen oder deutlichen Verhaltensauffälligkeiten
Ein Zweithund erhält eine Ermäßigung von 5 € wenn er mit dem Ersthund zusammen wohnen und beschäftigt werden kann.
Futter, Lieblingsknabbereien und -spielzeug, sowie eine eigene Decke sollten zur besseren Eingewöhnung mitgebracht werden.
Ansonsten steht hochwertiges (ggf. auch medizinisches) Futter z.B. der Firmen Hills, RoyalCanin, Vetconcept und HappyDog zur Verfügung.
Abgabe-und Abholzeiten sind in der Regel
zwischen 9-10 Uhr und 17-18 Uhr
Andere Zeiten oder Abholung von Zuhause sind nach Absprache möglich (ggf. gegen Aufpreis)
Vertragsbedingungen (AGBs)
1. Der Hundehalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigungs- und Kennenlerntermins die Gelegenheit, das Betriebsgrundstück, dessen Einzäunung und baulichen Anlagen in Augenschein zu nehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Art und Beschaffenheit der Anlage einverstanden.
2. Der Hund ist bei Betreten des Betriebsgeländes an der Leine zu führen. Das Betreten erfolgt Grundsätzlich nur nach Aufforderung.
3. Der Hundehalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken eines Freilaufes mit anderen Hunden kennt und in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt.
4. Die Hundepension bestätigt, dass eine Betriebshaftpflicht besteht.
5. Die Hundepension haftet für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Hunden nur soweit, als diese Schäden auf grob fahrlässiges Handeln der Hundepension oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen zurückzuführen sind. Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.)
6. Der Hundehalter bestätigt, dass eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. (Kopie als Anlage) und die Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht.
7. Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Die letzte Wurmkur darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen. Sollte eine Behandlung durch die Hundepension nötig werden, wird diese auf Kosten des Hundehalters durchgeführt. Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Hundehalter die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und ggf. Mitbehandlung weiterer angesteckter Pensionshunde.
8. Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptosirose, Staupe, Zwingerhusten und Tollwut hat. Der Impfpass wurde eingesehen.
9. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung nach Ermessen der Betreuungsperson direkt erfolgt, falls der Hundehalter nicht kurzfristig erreichbar ist. Die Kosten übernimmt der Hundehalter.
10. Der Hundehalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Hundehalter verpflichtet sich, etwaig nach Vertragsabschluss eintretende seine Person oder den Hund betreffende Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
11. Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden die zusätzlichen Tage dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten, bei Nichtabholung des Hundes einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes nach spätestens 10 Tagen, ist es der Hundepension vorbehalten, den Hund ins Tierheim zu bringen oder selbst weiter zu vermitteln sowie evtl. entstandene Kosten dem Hundehalter in Rechnung zu stellen.
12. Unter „Preise“ nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter etc.) sind bei Abholung des Hundes zu begleichen.
13. Bei mehrtägiger Unterbringung des Hundes gilt ein Pensionsplatz nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Bei Vertragsrücktritt des Hundehalters bis eine Woche vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten in Höhe vom 20% zu entrichten, bei einem Vertragsrücktritt bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Übergabetermin betragen die Stornokosten 50% des vereinbarten Gesamtpreises.
14. Der Hundehalter willigt hiermit die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
15. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Regelung ersetzt. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind Bestandteil des Vertrages.